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Ferienjob und Nebenjob: Ab wann darfst du arbeiten?

Gesetz im Wortlaut

HinweisStand: 1. Oktober 2026. Das sind allgemeine Infos aus offiziellen Quellen, mit Schwerpunkt Bremen. Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Schule, frag im Zweifel bei deiner Schule nach. Rechtsberatung ist das hier nicht.

Ab welchem Alter darf ich jobben?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz unterscheidet:

  • Kinder sind unter 15. Für sie ist Arbeit grundsätzlich verboten.
  • Jugendliche sind 15 bis 17.
  • Wer noch vollzeitschulpflichtig ist, wird auch ab 15 noch nach den Kinder-Regeln behandelt (§ 2).

Und unter 15?

Ab 13 geht in Ausnahmefällen leichte, kindgerechte Arbeit, wenn deine Eltern zustimmen. Maximal 2 Stunden am Tag, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor und nicht während der Schule. Die Arbeit darf Schule, Gesundheit und Entwicklung nicht beeinträchtigen (§ 5).

Und in den Ferien?

Für Jugendliche nennt das Gesetz in den Schulferien höchstens vier Wochen im Kalenderjahr (§ 5 Abs. 4). Wenn du unsicher bist, ob dein Job passt, frag deine Schule oder die zuständige Aufsichtsbehörde.

Wie lange pro Tag und Woche?

Als Jugendlicher maximal 8 Stunden am Tag, 40 Stunden pro Woche, an 5 Tagen, nur zwischen 6 und 20 Uhr (Ausnahmen ab 16 in einzelnen Branchen). Pausen: 30 Minuten ab mehr als 4,5 Stunden, 60 Minuten ab mehr als 6 Stunden.

Gibt es Jobs, die tabu sind?

Ja: gefährliche Arbeiten, die dich überfordern oder gefährden, zum Beispiel mit Gefahrstoffen, extremem Lärm oder Hitze (§ 22).

Zu Lohn und Mindestlohn sagen die Seiten, die ich geprüft habe, nichts. Das lassen wir hier bewusst weg.